Anerkennung zum Führen der Gebietsbezeichnung Fachzahnärztin für Oralchirurgie nach Abschluss der Weiterbildung gemäß den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung.
Dieses Diplom entspricht der „Richtlinie 2005/36/EG Art. 35 und 37 in Verbindung mit Anlage V (5.3.3.) des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ vom 7. September 2005.
Teilnahme am Workshop „Bewusste Sedierung in der Oralchirurgie“. Der Kurs gilt für BDO-Mitglieder als Bestandteil des Fortbildungsprogramms und umfasste 21 Fortbildungspunkte.
Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte auf dem Anwendungsgebiet der Digitalen Volumentomographie (Anwendungsgebiet 4 gem. Tabelle 4.3.1 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin).
Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am eintägigen Kurs „Digitale Volumentomographie für Zahnärzte“ und Bestehen der Abschlussprüfung.
Erfolgreich abgeschlossenes Qualifizierungsprogramm am TUM Medical Graduate Center im Rahmen des individuellen Promotionsprojekts "Kopfverletzungen durch Reitunfälle und Risikosportarten und deren psychischen Folgen".
Verleihung des akademischen Grades Doktor der Zahnheilkunde (Dr. med. dent.) mit dem Prädikat "mit Erfolg bestanden".
Erteilung der Approbation als Zahnärztin, die zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes berechtigt. Erfüllt die Voraussetzungen des § 2 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde.
Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz auf folgendem Anwendungsgebiet:
Die zahnärztliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuss für die zahnärztliche Prüfung in München mit dem Gesamtergebnis "gut" bestanden.
Die zahnärztliche Prüfung hat damit eine Prüfung gemäß § 48 Abs. 4 der Approbationsordnung für Zahnärzte umfasst.
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